Montag, 20. Juni 2011
Kompromissvorschlag des BMJ für neues Sorgerecht
- zunächst erlangt die Mutter eines unehelichen Kindes qua Gesetz das alleinige Sorgerecht
- bei geklärter Vaterschaft kann der Vater eine Sorgeerklärung abgeben, womit ein gemeinsames Sorgerecht entsteht, wenn die Mutter hiergegen nicht innerhalb von 8 Wochen Bedenken äußert
- gibt es innerhalb von 8 Wochen einen derartigen Widerspruch der Mutter, kann der Vater vor das Familiengericht gehen, welches dann darüber zu entscheiden hat, ob die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht oder nicht.
Das BMJ stützt dieses Vorgehen durch die Ergebnisse einer Forschungsstudie, nach der Mütter eine gemeinsame Sorge nicht nur aus Kindeswohlgründen ablehnen, nicht ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert sind oder Bürokratie vermeiden wollen. Das BMJ wollte daher mit diesem Automatismus zu einem Verfahren gelangen, das unbürokratisch zu einem gemeinsamen Sorgerecht führt, soweit keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Eine Einigung mit dem Koalitionspartner konnte mit diesem Kompromissvorschlag bis jetzt noch nicht erreicht werden.
(Quelle: http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Sorgerecht/sorgerechtNichtVerhEltern_node.htm)
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Donnerstag, 8. April 2010
Ablehnung einer Anwaltsbeiordnung in Umgangs- verfahren mit pauschalem Verweis auf Amts- ermittlungsgrundsatz nach § 26 FamFG nicht statthaft
(OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2009, Az.: 17 WF 131/09)
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Montag, 1. Februar 2010
BVerfG: Sorgerechtsentzug durch Gerichtsentscheidungen auf richtiges Erkennen von Umfang und Tragweite des Elternrechts hin zu überprüfen
(BVerfG, Beschluss vom 10.09.2009, Az.: 1 BvR 1248/09)
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Dienstag, 5. Januar 2010
Befristeter Ausschluss des Umgangsrechts bei Vater mit pädophilen Neigungen und dissozialer Persönlichkeitsstörung
Beim Vorliegen pädophiler Neigungen und dissozialer Persönlichkeitsstörungen kann selbst bei einem begleiteten Umgang von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden, so dass dieser nur noch durch einen befristeten Ausschluss des Umgangsrechts begegnet werden kann.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2009, Az.: 6 UF 188/07)
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Unterhaltsbedarf eines vollj. Kindes ausschliesslich nach unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des anderen Elternteils zu bemessen
(OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2009, Az.: 20 WF 577/09)
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Montag, 30. November 2009
Bei Auswanderung mit Kind müssen Wegzuggründe schwerer wiegen als das Umgangsinteresse des anderen Elternteils.
(OLG München, Beschluss vom 09.04.2009, AZ: 1818/09, eine Rechtsbeschwerde ist zugelassen und bereits eingelegt worden, BGH, AZ: XII ZR 81/09)
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Einreise in ein „Hochrisikoland“ ohne konkreten Gefährdungsverdacht noch keine einen Sorgerechtsentzug rechfertigende Kindeswohlgefährdung.
Die Einreise in ein sogen. "Hochrisikoland" stellt für sich noch keine Kindeswohlgefährdung dar, solange keine hinreichende Verdachtsmomente für eine konkrete Gefährdungslage (hier Genitalverstümmelung) und kann somit keinen Entzug der elterlichen Sorge rechtfertigen.
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2009, AZ: 5 UF 224/08)
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