Donnerstag, 8. April 2010

Ablehnung einer Anwaltsbeiordnung in Umgangs- verfahren mit pauschalem Verweis auf Amts- ermittlungsgrundsatz nach § 26 FamFG nicht statthaft

Bei der Frage der Beiordnung eines Anwalts ist zur Verwirklichung eines effektiven Rechtschutzes nicht nur nach objektiven, sondern auch nach subjektiven Kriterien zu entscheiden. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beteiligte dazu fähig ist, seine Interessen und Rechte im Verfahren durchzusetzen. Eine pauschale Ablehnnung der Beiordnung in Umgangsverfahren mit dem Verweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG ist nicht statthaft, wenn das Umgangsrecht insgesamt oder in seinen wesentlichen Elementen Streitgegenstand ist. Hinzu kommt zudem, dass die Umgangsregelung insoweit eine rechtlich schwierige Frage ist, als dass die Kosten des Umgangsrechts bei der Berechnung von eventuellen Unterhaltsansprüchen von Bedeutung sein können.

(OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2009, Az.: 17 WF 131/09)

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Montag, 1. Februar 2010

BVerfG: Sorgerechtsentzug durch Gerichtsentscheidungen auf richtiges Erkennen von Umfang und Tragweite des Elternrechts hin zu überprüfen

Gerichtsentscheidungen, durch die das elterliche Sorgerecht entzogen wird, müssen eine richtige Würdigung von Umfang und Tragweite des Elternrechts erkennen lassen. Eine verfassungsrechtlichen Überprüfung ist nicht nur in Hinblick auf eine grundsätzliche unrichtige Anschauung des Grundrechts vorzunehmen, sonder auch hinsichtlich einzelner Auslegungsfehler. Zudem muss das von den Fachgerichten gewählte Verfahren die erforderliche Sachaufklärung in ausreichendem Maße ermöglichen.

(BVerfG, Beschluss vom 10.09.2009, Az.: 1 BvR 1248/09)

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Dienstag, 5. Januar 2010

Befristeter Ausschluss des Umgangsrechts bei Vater mit pädophilen Neigungen und dissozialer Persönlichkeitsstörung

Beim Vorliegen pädophiler Neigungen und dissozialer Persönlichkeitsstörungen kann selbst bei einem begleiteten Umgang von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden, so dass dieser nur noch durch einen befristeten Ausschluss des Umgangsrechts begegnet werden kann.


(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2009, Az.: 6 UF 188/07)


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Unterhaltsbedarf eines vollj. Kindes ausschliesslich nach unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des anderen Elternteils zu bemessen

Lebt ein volljähriges Kind bei einem Elternteil, dessen Einkommen den angemessenen Selbstbehalt unterschreitet, ist der Unterhaltsbedarf grundsätzlich allein nach dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des anderen Elternteils zu bemessen.

(OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2009, Az.: 20 WF 577/09)


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