Gerichtsentscheidungen, durch die das elterliche Sorgerecht entzogen wird, müssen eine richtige Würdigung von Umfang und Tragweite des Elternrechts erkennen lassen. Eine verfassungsrechtlichen Überprüfung ist nicht nur in Hinblick auf eine grundsätzliche unrichtige Anschauung des Grundrechts vorzunehmen, sonder auch hinsichtlich einzelner Auslegungsfehler. Zudem muss das von den Fachgerichten gewählte Verfahren die erforderliche Sachaufklärung in ausreichendem Maße ermöglichen.
(BVerfG, Beschluss vom 10.09.2009, Az.: 1 BvR 1248/09)
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