Beim Vorliegen pädophiler Neigungen und dissozialer Persönlichkeitsstörungen kann selbst bei einem begleiteten Umgang von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden, so dass dieser nur noch durch einen befristeten Ausschluss des Umgangsrechts begegnet werden kann.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2009, Az.: 6 UF 188/07)
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