Dienstag, 5. Januar 2010

Unterhaltsbedarf eines vollj. Kindes ausschliesslich nach unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des anderen Elternteils zu bemessen

Lebt ein volljähriges Kind bei einem Elternteil, dessen Einkommen den angemessenen Selbstbehalt unterschreitet, ist der Unterhaltsbedarf grundsätzlich allein nach dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des anderen Elternteils zu bemessen.

(OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2009, Az.: 20 WF 577/09)


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