Lebt ein volljähriges Kind bei einem Elternteil, dessen Einkommen den angemessenen Selbstbehalt unterschreitet, ist der Unterhaltsbedarf grundsätzlich allein nach dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des anderen Elternteils zu bemessen.
(OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2009, Az.: 20 WF 577/09)
www.kanzlei-goeke.de
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen