Montag, 20. Juni 2011

Kompromissvorschlag des BMJ für neues Sorgerecht

Nach der Entscheidung des BVerfG und der seitdem geltenden Übergangsregelung des Gerichts, nach dem bei einem nichtehelichen Kind das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils beiden die gemeinsamen Sorge übertragen kann, soweit dies dem Kindeswohl entspricht, hat das BMJ nach Gesprächen mit dem Koalitionspartner eine Kompromisslösung vorgeschlagen, die 3 Stufen vorsieht:

- zunächst erlangt die Mutter eines unehelichen Kindes qua Gesetz das alleinige Sorgerecht

- bei geklärter Vaterschaft kann der Vater eine Sorgeerklärung abgeben, womit ein gemeinsames Sorgerecht entsteht, wenn die Mutter hiergegen nicht innerhalb von 8 Wochen Bedenken äußert

- gibt es innerhalb von 8 Wochen einen derartigen Widerspruch der Mutter, kann der Vater vor das Familiengericht gehen, welches dann darüber zu entscheiden hat, ob die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht oder nicht.

Das BMJ stützt dieses Vorgehen durch die Ergebnisse einer Forschungsstudie, nach der Mütter eine gemeinsame Sorge nicht nur aus Kindeswohlgründen ablehnen, nicht ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert sind oder Bürokratie vermeiden wollen. Das BMJ wollte daher mit diesem Automatismus zu einem Verfahren gelangen, das unbürokratisch zu einem gemeinsamen Sorgerecht führt, soweit keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Eine Einigung mit dem Koalitionspartner konnte mit diesem Kompromissvorschlag bis jetzt noch nicht erreicht werden.

(Quelle: http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Sorgerecht/sorgerechtNichtVerhEltern_node.htm)

www.kanzlei-goeke.de

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