Montag, 31. August 2009

Kindeswohl entscheidend für Einräumung von Umgangskontakten zu Großeltern

Da das Kindeswohl das maßgebliche Kriterium für die Einräumung von Umgangskontakten zu den Großeltern ist, darf eine solche Entscheidung nicht von der Akzeptanz eines Elternteils abhängig gemacht werden.

KG, Beschluss vom 20.03.2009, AZ: 17 UF 2/09)

RA Jens-Christian Goeke
www.kanzlei-goeke.de

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