Das Umgangrecht kann nicht schon deshalb beschränkt oder gar ausgeschlossen werden, wenn lediglich die Kindesmutter eine verfestigte ablehnende Haltung gegenüber dem Vater hat und deshalb einen unbeobachteten Umgang ohne ihren Einfluss verhindert, der Umgang jedoch weniger an einer Weigerungshaltung des Kindes selbst scheitert.
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2009, AZ: 9 UF 102/08)
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Montag, 5. Oktober 2009
Gerichtsvollzieher darf zur Durchsetzung des Sorgerechtsentzugs notfalls auch Gewalt gebrauchen bzw. die Polizei hinzuziehen.
Einer Kindesmutter, die ihrer Erziehungsverantwortung für ihr gewalttätiges und auffälliges Kind nicht nachgekommen ist und deshalb das Sorgerecht entzogen und dem Jugendamt übertragen wurde, kann ihr Kind zur Durchsetzung der Herausgabeanordnung vom Gerichtsvollzieher gegen ihren Widerstand auch unter Anwendung von Gewalt weggenommen werden. Ebenso ist er hierfür befugt, die Wohnung zu durchsuchen oder die Polizei heranzuziehen.
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2009, AZ: 9 UF 20/09)
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(OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2009, AZ: 9 UF 20/09)
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Montag, 28. September 2009
Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Interessengegensatz zwischen Kind und Eltern erforderlich, Nichtbestellung schwerer Verfahrensfehler
Einem minderjährigen Kind ist gem. § 50 I, II S. 1 Nr.1 FGG ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn das Interesse des Kindes in erheblichen Gegensatz zu dem seiner gesetzliche Vertreter steht. Dies kann schon dann angenommen werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Interessen des Kindes denen der Eltern nachgeordnet und nicht mehr sachgerecht verfolgt werden, bzw. wenn dies zumindest auf einen der beiden Elternteile zutrifft.
Wird in solchen Fällen dem Kind kein Verfahrenspfleger beigeordnet bzw. mangelt es an einer nach § 50 II, S.2 FGG bei einem offensichtlichen Interessenkonflikt erforderlichen Begründung für die NIchtbstellung, stellt dies zudem einen erheblichen Verfahrensfehler dar.
(OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2009, AZ: 8 UF 20/09)
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Wird in solchen Fällen dem Kind kein Verfahrenspfleger beigeordnet bzw. mangelt es an einer nach § 50 II, S.2 FGG bei einem offensichtlichen Interessenkonflikt erforderlichen Begründung für die NIchtbstellung, stellt dies zudem einen erheblichen Verfahrensfehler dar.
(OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2009, AZ: 8 UF 20/09)
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Montag, 14. September 2009
Kein Erlöschen des Unterhaltsanspruchs wegen einjähriger Orientierungsphase nach dem Abitur
Wenn ein unterhaltsberechtigtes Kind nach dem Abitur ein Jahr in verschiedenen Bereichen arbeitet, um Einsichten für die Berufswahl zu gewinnen, so ist dieser Zeitraum nicht zu lang, um Unterhaltsansprüche für die Zeit einer späteren Ausbildung erlöschen zu lassen.
(OLG Jena, Beschluss vom 08.01.2009, AZ: 1 UF 245/08)
RA Jens Christian Goeke
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(OLG Jena, Beschluss vom 08.01.2009, AZ: 1 UF 245/08)
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Montag, 31. August 2009
Regelung des Umgangsrechtes nach § 1684III BGB durch FamGericht und nicht durch Vormund
Der Inhalt und die Ausgestaltung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 3 BGB hat durch das Familiengericht selbst und nicht durch den Vormund zu erfolgen.
(OLG Hamburg, Beschluss vom 04.01.2008, AZ: 2 UF 132/07)
RA Jens-Christian Goeke
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(OLG Hamburg, Beschluss vom 04.01.2008, AZ: 2 UF 132/07)
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Kein Erzwingen des Umgangsrechts zu früheren Bezugspersonen
Gegen den Willen der Adoptiveltern (hier der Pflege-Großeltern) kann ein Umgangsrecht zu frühreren engen Bezugspersonen nach § 1685 BGB nicht erzwungen werden, wenn dies der Integration des Kindes in die neue Familie entgegenstehen sollte.
(OLG Koblenz, Beschluss vom 17.09.2008, AZ: 7 UF 237/08)
RA Jens-Christian Goeke
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(OLG Koblenz, Beschluss vom 17.09.2008, AZ: 7 UF 237/08)
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Kindeswohl entscheidend für Einräumung von Umgangskontakten zu Großeltern
Da das Kindeswohl das maßgebliche Kriterium für die Einräumung von Umgangskontakten zu den Großeltern ist, darf eine solche Entscheidung nicht von der Akzeptanz eines Elternteils abhängig gemacht werden.
KG, Beschluss vom 20.03.2009, AZ: 17 UF 2/09)
RA Jens-Christian Goeke
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KG, Beschluss vom 20.03.2009, AZ: 17 UF 2/09)
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