Montag, 1. Februar 2010

BVerfG: Sorgerechtsentzug durch Gerichtsentscheidungen auf richtiges Erkennen von Umfang und Tragweite des Elternrechts hin zu überprüfen

Gerichtsentscheidungen, durch die das elterliche Sorgerecht entzogen wird, müssen eine richtige Würdigung von Umfang und Tragweite des Elternrechts erkennen lassen. Eine verfassungsrechtlichen Überprüfung ist nicht nur in Hinblick auf eine grundsätzliche unrichtige Anschauung des Grundrechts vorzunehmen, sonder auch hinsichtlich einzelner Auslegungsfehler. Zudem muss das von den Fachgerichten gewählte Verfahren die erforderliche Sachaufklärung in ausreichendem Maße ermöglichen.

(BVerfG, Beschluss vom 10.09.2009, Az.: 1 BvR 1248/09)

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Dienstag, 5. Januar 2010

Befristeter Ausschluss des Umgangsrechts bei Vater mit pädophilen Neigungen und dissozialer Persönlichkeitsstörung

Beim Vorliegen pädophiler Neigungen und dissozialer Persönlichkeitsstörungen kann selbst bei einem begleiteten Umgang von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden, so dass dieser nur noch durch einen befristeten Ausschluss des Umgangsrechts begegnet werden kann.


(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2009, Az.: 6 UF 188/07)


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Unterhaltsbedarf eines vollj. Kindes ausschliesslich nach unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des anderen Elternteils zu bemessen

Lebt ein volljähriges Kind bei einem Elternteil, dessen Einkommen den angemessenen Selbstbehalt unterschreitet, ist der Unterhaltsbedarf grundsätzlich allein nach dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des anderen Elternteils zu bemessen.

(OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2009, Az.: 20 WF 577/09)


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Montag, 30. November 2009

Bei Auswanderung mit Kind müssen Wegzuggründe schwerer wiegen als das Umgangsinteresse des anderen Elternteils.

Nur wenn die Gründe für einen Wegzug schwerer wiegen als das Umgangsinteresse des anderen Elternteils, kann der sorgeberechtigte Elternteil zusammen mit dem Kind ins Ausland auswandern. Ein solche Konstellation ist bspw. dann anzunehmen, wenn es sich um einen Umzug in das Heimatland handelt oder im Ausland die berufliche und wirtschaftliche Existenz gesichert werden soll.

(OLG München, Beschluss vom 09.04.2009, AZ: 1818/09, eine Rechtsbeschwerde ist zugelassen und bereits eingelegt worden, BGH, AZ: XII ZR 81/09)


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Einreise in ein „Hochrisikoland“ ohne konkreten Gefährdungsverdacht noch keine einen Sorgerechtsentzug rechfertigende Kindeswohlgefährdung.

Die Einreise in ein sogen. "Hochrisikoland" stellt für sich noch keine Kindeswohlgefährdung dar, solange keine hinreichende Verdachtsmomente für eine konkrete Gefährdungslage (hier Genitalverstümmelung) und kann somit keinen Entzug der elterlichen Sorge rechtfertigen.


(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2009, AZ: 5 UF 224/08)


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Montag, 5. Oktober 2009

Keine Umgangsbeschränkung oder –ausschluss, wenn Verweigerungshaltung gegenüber dem Vater nur von der Mutter und nicht vom Kind ausgeht.

Das Umgangrecht kann nicht schon deshalb beschränkt oder gar ausgeschlossen werden, wenn lediglich die Kindesmutter eine verfestigte ablehnende Haltung gegenüber dem Vater hat und deshalb einen unbeobachteten Umgang ohne ihren Einfluss verhindert, der Umgang jedoch weniger an einer Weigerungshaltung des Kindes selbst scheitert.

(OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2009, AZ: 9 UF 102/08)

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Gerichtsvollzieher darf zur Durchsetzung des Sorgerechtsentzugs notfalls auch Gewalt gebrauchen bzw. die Polizei hinzuziehen.

Einer Kindesmutter, die ihrer Erziehungsverantwortung für ihr gewalttätiges und auffälliges Kind nicht nachgekommen ist und deshalb das Sorgerecht entzogen und dem Jugendamt übertragen wurde, kann ihr Kind zur Durchsetzung der Herausgabeanordnung vom Gerichtsvollzieher gegen ihren Widerstand auch unter Anwendung von Gewalt weggenommen werden. Ebenso ist er hierfür befugt, die Wohnung zu durchsuchen oder die Polizei heranzuziehen.

(OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2009, AZ: 9 UF 20/09)

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